Über mich

Über 22 Jahre Erfahrung

Seit 1996 biete ich kompetente, seriöse und engagierte Rechtsberatung, um die mit meinen Mandanten gemeinsam definierten Ziele zu erreichen.

Fachliche Expertise

Langjährige Erfahrung und die fachliche Befähigung erlauben es mir, die Bezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ zu führen. Damit dürfen Sie eine qualitativ bestmögliche Beratung erwarten.

Umfassende Beratung

Der frühzeitige Rechtsrat hilft Ihnen, im Rahmen Ihres Bauvorhabens zeit- und kostenintensive Unwägbarkeiten zu vermeiden.

Dr. Thomas Gutwin

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Spezialisierungen
• Bau- und Architektenrecht
• gewerbliches Mietrecht
• Wohnungseigentumsrecht
• Maklerrecht

Bauherren & Investoren

Im Vorfeld des Baubeginns nehme ich Vertragsprüfungen vor. Während Ihres Vorhabens setze ich mich für die Durchsetzung Ihrer Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche ein.

Bauunternehmer

Bei der Durchsetzung Ihres Abnahme- und Werklohnanspruchs unterstütze ich Sie genauso wie bei der Zurückweisung unberechtigter Mangelbeseitigungsaufforderungen und Schwierigkeiten mit Nachunternehmern oder Architekten.

Bauträger

Die komplexen Rechtsbeziehungen des Bauträgervertrages im Bauvorhaben mit Eigentümern, Unternehmern, Banken und Vermittlern erfordern eine besonders umfassende Rechtsberatung; Eine Herausforderung, der ich mich gerne stellte.

Architekten

Schon im Vorfeld der Verwirklichung eines Bauvorhabens interessiert die Frage der Abgrenzung der vergütungspflichtigen Planungsleistung von sog. „Akquiseleistungen“. In der Bauabwicklung stellen die Bauüberwachung und die gesamtschuldnerische Haftung mit ausführenden Unternehmern regelmäßig besondere Herausforderungen für den Architekten dar. Hier trage ich durch rechtzeitigen Rat dazu bei, Ansprüche des Architekten zu wahren und Haftungsrisiken zu minimieren.

Mitgliedschaften

Aktuelle Rechtssprechung

Hier finden Sie eine interessante Zusammenstellung aktueller Urteile zu den Themen Architektenrecht, Bausicherheiten, Bauträger und Bauvertragsrecht.

Fristlose Kündigung des Bauvertrages, weil der AN keine Arbeiter auf die Baustelle schickt

Streitgegenständlich ist ein Bauwerksvertrag über Trockenbauarbeiten. Für die Ausführung waren 48 Werktage nach Ausführungsbeginn vereinbart. Weil Vorgewerke nicht fachgerecht bereitgestellt wurden, zeigte der Auftragnehmer (AN) kurz nach Beginn der Arbeiten berechtigt Behinderung an. Der Auftraggeber (AG) musste nach Beseitigung der Behinderung und Aufforderung zur Fortsetzung der Vertragsleistungen den AN mahnen. Dieser setzt die Arbeiten fort, stellt sie dann...

Zur Abgrenzung der Akquise vom Architektenvertrag

Der Besteller (B) errichtet ein Gesundheitszentrum. Die Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro scheitert. B tritt in Vertragsgespräche mit dem Auftragnehmer (AN). Letzterer erstellt auf Weisung des von B beauftragten Generalunternehmers (GU) eine Kostenaufstellung, aus der sich ein Herstellungsaufwand für die technische Gebäudeausrüstung von rund 2 Mio. Euro netto ergibt. In der Folgezeit verhandeln B und AN über den Vertrag, wobei der AN zwischenzeitlich...

Wer steht für Unklarheiten im Baugrundgutachten ein?

Ein Unternehmer hatte vorbereitende Erdbauarbeiten auf Grundlage eines VOB-Bauvertrags auszuführen. Für diese Leistungen fordert er Restwerklohn vom Besteller. Der Ausschreibung lag u.a. ein Baugrundgutachten zu Grunde, welches im Hinblick auf Kontaminationen und den sich daraus ergebenden Mehraufwand unklar war. Der Bauvertrag enthielt zum Lösen und Entsorgen von Bodenbelastungen keine Regelungen. Der Unternehmer fordert unter Berufung auf unvorhergesehene...

Mandantenstimmen

Super freundliches Team, sehr gute Anwälte!
5 Sterne Bewertung

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