Kein Haftungsausschluss für Planungsmängel in AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Planungsbüros, in denen Ansprüche des Auftraggeberswegen fahrlässig verursachter Mängel ausgeschlossen sein sollen, benachteiligenden Auftraggeber unangemessen und sind unwirksam.

(OLG Celle, Urteil vom 28.10.2015 – 14 U 25/15; BGH,Beschluss vom 11.04.2018 – VII ZR 268/15, Nichtzulassungsbeschwerdezurückgewiesen)