Fristlose Kündigung des Bauvertrages, weil der AN keine Arbeiter auf die Baustelle schickt

Streitgegenständlich ist ein Bauwerksvertrag über Trockenbauarbeiten. Für die Ausführung waren 48 Werktage nach Ausführungsbeginn vereinbart. Weil Vorgewerke nicht fachgerecht bereitgestellt wurden, zeigte der Auftragnehmer (AN) kurz nach Beginn der Arbeiten berechtigt Behinderung an. Der Auftraggeber (AG) musste nach Beseitigung der Behinderung und Aufforderung zur Fortsetzung der Vertragsleistungen den AN mahnen. Dieser setzt die Arbeiten fort, stellt sie dann...

Zur Abgrenzung der Akquise vom Architektenvertrag

Der Besteller (B) errichtet ein Gesundheitszentrum. Die Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro scheitert. B tritt in Vertragsgespräche mit dem Auftragnehmer (AN). Letzterer erstellt auf Weisung des von B beauftragten Generalunternehmers (GU) eine Kostenaufstellung, aus der sich ein Herstellungsaufwand für die technische Gebäudeausrüstung von rund 2 Mio. Euro netto ergibt. In der Folgezeit verhandeln B und AN über den Vertrag, wobei der AN zwischenzeitlich...

Wer steht für Unklarheiten im Baugrundgutachten ein?

Ein Unternehmer hatte vorbereitende Erdbauarbeiten auf Grundlage eines VOB-Bauvertrags auszuführen. Für diese Leistungen fordert er Restwerklohn vom Besteller. Der Ausschreibung lag u.a. ein Baugrundgutachten zu Grunde, welches im Hinblick auf Kontaminationen und den sich daraus ergebenden Mehraufwand unklar war. Der Bauvertrag enthielt zum Lösen und Entsorgen von Bodenbelastungen keine Regelungen. Der Unternehmer fordert unter Berufung auf unvorhergesehene...

Kündigungsrecht des Bestellers bei schwerer Vertragsverletzung des Auftragnehmers

Die klagende Auftragnehmerin war vom Besteller mit der Ausführung von Trockenbauarbeiten beauftragt worden. Der Besteller musste wiederholt beklagen, dass die Auftragnehmerin über längere Zeiträume keine Arbeiter auf der Baustelle einsetzte und auch auf wiederholte Aufforderung, die Präsenz auf der Baustelle zu erhöhen, um die Vertragsarbeiten voranzutreiben, nicht reagierte. Der Besteller sprach daraufhin der Auftragnehmerin die fristlose Vertragskündigung...

Mietzahlungspflicht trotz pandemiebedingter Schließung – die Spannung steigt!

Die Frage, ob und in welchem Umfang die mietvertragliche Zahlungspflicht des Mieters bestehen bleibt in der Zeit pandemiebedingt behördlich angeordneter Betriebsschließungen, treibt die Mietparteien im gesamten Bundesgebiet um. Die bisherige Rechtsprechung der Obergerichte zu dieser Frage ist uneinheitlich und führt zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen.

Mit Spannung darf nun die erste Entscheidung des...

Mehrvergütung für zusätzliche Leistung nach § 2 VI VOB/B – wann ist die Mehrkostenanmeldung entbehrlich?

§ 1 Abs. 4 VOB/B bestimmt, dass der Auftragnehmer (AN) nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, auf Verlangen des Auftraggebers (AG) mit auszuführen hat, es sei denn, sein Betrieb ist auf derartige Leistungen nicht eingerichtet. Die Vergütung des AN für solche Zusatzleistungen richtet sich dann nach § 2 Abs. 6 VOB/B. Danach muss er den Anspruch dem AG ankündigen, bevor er mit der Ausführung der Leistung...

Risiko Arbeitseinstellung bei Uneinigkeit über Nachtrag

Stellt der Auftragnehmer seine Arbeiten auf unbestimmte Zeit ein, weil der Auftraggeber ein Nachtragsangebot nicht angenommen hat, kann der Auftraggeber den Bauvertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn die Nachtragsforderung unberechtigt ist.

(OLG Dresden, Urteil vom 27.09.2016 - 6 U 564/16; BGH, Beschluss vom 16.05.2018 - VII ZR 260/16, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

Schadensbemessung des Bauherrn, wenn er den Mangel nicht beseitigen lässt

Die Bemessung des vom Bauherrn erlittenen und nicht beseitigten Mangelschadens erfolgt ausgehend von der für das Werk vereinbarten Vergütung anhand der Vergütungsanteile, die auf die mangelhafte Leistung entfallen. Diese sind zu schätzen, wenn sie sich nicht aus dem Bauvertrag ergeben. Das dem Besteller verbleibende Material ist, soweit diesem noch ein wirtschaftlicher Wert zukommt, bei der Schätzung zu berücksichtigen.

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