Haftung Bodengutachter: ohne Schaden kein Anspruch auf Schadensersatz

Ein Bodengutachter haftet gegenüber einem Dritten (vorliegend Grundstückserwerber) wegeneiner Pflichtverletzung nur dann auf Schadensersatz, wenn dem Dritten aufgrundder Pflichtverletzung ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist. Das OLG Koblenzhat dies vorliegend verneint.

(OLG Koblenz, Urteil vom 20.08.2015 - 2 U 678/14; BGH, Beschluss vom 11.04.2018 - VII ZR 219/15, Nichtzulassungsbeschwerde...

Kein Haftungsausschluss für Planungsmängel in AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Planungsbüros, in denen Ansprüche des Auftraggeberswegen fahrlässig verursachter Mängel ausgeschlossen sein sollen, benachteiligenden Auftraggeber unangemessen und sind unwirksam.

(OLG Celle, Urteil vom 28.10.2015 - 14 U 25/15; BGH,Beschluss vom 11.04.2018 - VII ZR 268/15, Nichtzulassungsbeschwerdezurückgewiesen)

Schätzung anrechenbarer Kosten bei Kündigung gleich nach Vertragsschluss

Äußert der Besteller imRahmen der Grundlagenermittlung Kostenvorstellungen, denen der Architekt nichtwiderspricht, können sie eine Bausummengarantie begründen. Dies gilt auch für imLaufe der Planung und damit nach Abschluss des Architektenvertrags durch denBauherrn geäußerte Kostenvorstellungen, die zur vereinbarten Beschaffenheiterwachsen können. Maßgeblich für die Bemessung des Schadensersatzes wegenBausummenüberschreitung ist allerdings nur der infolge...

Schadensberechnung bei einer Überschreitung der Baukosten

Äußert der Besteller im Rahmen der Grundlagenermittlung Kostenvorstellungen, denen derArchitekt nicht widerspricht, können sie eine Bausummengarantie begründen. Diesgilt auch für im Laufe der Planung und damit nach Abschluss desArchitektenvertrags durch den Bauherrn geäußerte Kostenvorstellungen, die zurvereinbarten Beschaffenheit erwachsen können. Maßgeblich für die Bemessung desSchadensersatzes wegen Bausummenüberschreitung ist allerdings nur der...

Architekt hat den Besteller auf seine unzureichende Bauüberwachung hinzuweisen, andernfalls handelt er arglistig

Kommt der bauleitendeArchitekt im Rahmen einer komplexen Baumaßnahme seiner intensiven Überwachungs-und Kontrollpflicht nicht nach, ist er verpflichtet, dem Auftraggeber bei derAbnahme seines Werks zu offenbaren, dass er Teile der Ausführung des Bauwerksbewusst vertragswidrig nicht überwacht hat. Unterlässt er dies, hat er einenMangel seines Werks arglistig verschwiegen. Eine solche Maßnahme mit den sichdaraus ergebenden strengen Pflichten hat das OLG München...

Honorarminderung um einen Prozentpunkt, wenn Bautagebuch fehlt

Die Pflicht zum Führen eines Bautagebuchs stellt auch ohne ausdrückliche Vertragsregelung der Parteien eine geschuldete Teilleistung des Architekten dar. Denn in der Regel schuldet der Architekt die Arbeitsschritte als Teilerfolge, die dem Auftraggeber die Prüfung der geschuldeten Erfolge ermöglichen, ihn in die Lage versetzen, Gewährleistungsansprüche gegen Bauunternehmer durchzusetzen und die erforderlich sind, Maßnahmen zur Unterhaltung des Gebäudes zu planen. Fehlt dieser...